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1. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsgeschäfte - wie insbesondere Angebote, Bestellungen,
Lieferungen und Leistungen mit
NorthBridge IT Solutions GmbH, unabhängig davon, ob darauf
im Einzelfall individuell Bezug
genommen wird oder nicht.
Abweichende und entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere
eigene allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von NorthBridge
IT Solutions GmbH (in der Folge als
Kunde bezeichnet), werden nur insoweit Vertragsinhalt,
als sie von NorthBridge IT Solutions GmbH
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. ERSTAUFTRÄGE
Der Versand oder die Übergabe von Erstaufträgen
erfolgt ausschließlich per Nachnahme oder
Vorauskassa bzw. gegen Barzahlung.
3. PREISE
Angebote sind freibleibend. Alle von NorthBridge IT Solutions
GmbH generell angegebenen Preise
sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Aufträge
sind verbindlich solange der Vorrat reicht.
Irrtümer und Lagerfehlbestände vorbehalten.
4. AUSLIEFERUNG
Wenn nicht anders vereinbart verstehen sich die angegebenen
Preise ab Lager Gleisdorf. Die
Zustellung erfolgt durch Post bzw. Paketdienst zu Lasten des
Kunden. Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Kunden.
Teillieferungen sind zulässig; Schadensersatzansprüche
wegen verspäteter Lieferung sind
ausgeschlossen. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Ab der zweiten Rechnungsstellung sind diese innerhalb von
10 Tagen ohne jeden Abzug zur Baren
bzw. für den Empfänger gebührenfreien Einzahlung
auf das von NorthBridge IT Solutions GmbH
angegebene Konto fällig. Bei einem Auftragswert über
5.000 € sind bei der Bestellung 50 % des
Gesamtbestellbetrages anzuzahlen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen
in der Höhe von 1,5 % pro Monat zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die sofortige Fälligkeit
aller offenen, wenngleich noch nicht
fälligen Forderungen ohne jeden Abzug vereinbart. Noch
offene Lieferungen und Leistungen werden
nur mehr per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung ausgeführt.
Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden
eintritt, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über
das Vermögen des Kunden eingeleitet oder
beantragt wird, gegen ihn das Offenbarungseidesverfahren eingeleitet
oder fortgesetzt wird oder der
Kunde wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen
Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. In
diesem Fall ist NorthBridge IT Solutions GmbH auch berechtigt,
von laufenden Lieferverträgen
zurückzutreten.
Zahlungen werden ungeachtet anderslautender Widmung nach Wahl
von NorthBridge IT Solutions
GmbH zunächst entweder auf aufgelaufene Zinsen oder zu
ersetzende Kosten und erst danach auf
Kapital (Fakturensumme), bei mehreren offenen Rechnungen auf
die jeweils älteste Forderung
angerechnet.
Jede Aufrechnung gegen Ansprüche von NorthBridge IT Solutions
GmbH mit behaupteten
Gegenforderungen sowie die Zurückhaltung von fälligen
Zahlungen, aus welchem Grund auch immer,
wird ausgeschlossen. NorthBridge IT Solutions GmbH bleibt
es unbenommen, jederzeit und ohne
Angabe von Gründen Lieferungen nur per Nachnahme oder
Vorauskassa auszuführen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von NorthBridge IT Solutions GmbH gelieferte
Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren
Eigentum von NorthBridge IT
Solutions GmbH.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige
Belastung unter Eigentumsvorbehalt
gekaufter Waren ist während der Dauer dieses Vorbehaltseigentums
unzulässig.
NorthBridge IT Solutions GmbH ist berechtigt, die sofortige
Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt von NorthBridge
IT Solutions GmbH stehenden Waren zu begehren, wenn der
Kunde in Zahlungsverzug gerät, wenn eine wesentliche
Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt, wenn
ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Kunden eingeleitet oder beantragt wird,
gegen ihn das Offenbarungseidesverfahren
eingeleitet oder fortgesetzt wird oder der Kunde wegen des
Abschlusses eines außergerichtlichen
Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt.
Die Zurücknahme der Ware durch NorthBridge IT Solutions
GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
alle Rechte von NorthBridge IT Solutions GmbH aus dem Rechtsgeschäft
einschließlich des Rechts,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben
bestehen.
Bis zum Erlöschen des Vorbehaltseigentums von NorthBridge
IT Solutions GmbH gilt der Kunde als
treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften
Ware.
Alle durch die Geltendmachung der Rechte von NorthBridge IT
Solutions GmbH aus dem
Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Kunden.
7. PRODUKTHAFTUNG
Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund
von Zulassungsvorschriften,
Betriebsanleitungen, den NorthBridge IT Solutions GmbH -eigenen
Vorschriften über die Behandlung
des Produktes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene
Überprüfungen - und
sonstigen Hinweisen erwartet werden kann.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind die Ersatzpflichten
von NorthBridge IT Solutions GmbH für aus
dem Produkthaftungsgesetz abgeleitete Ansprüche aus Sachschäden,
die der Kunde als
Unternehmer erleidet, und Produkthaftungsansprüche, die
aus anderen Bestimmungen abgeleitet
werden können, ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich
auf die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen von Sachschäden, die er im Rahmen
seines Unternehmens erleidet (§9
Produkthaftungsgesetz).
Sollte der Kunde Kenntnis von Fehlern des Produktes im Sinne
des Produkthaftungsgesetzes
erhalten, ist er zur unverzüglichen Bekanntgabe dieser
Fehler an NorthBridge IT Solutions GmbH
unter Angabe von näheren Details über den Erwerb
des Produktes bei NorthBridge IT Solutions GmbH
(Datum, Lieferschein, Lizenznummer, Rechnungsnummer, usw.)
verpflichtet. Im Falle der
Weiterveräußerung des Produktes an einen Wiederverkäufer
verpflichtet sich der Kunde, den Verzicht
gemäß §9 Produkthaftungsgesetz sowie die oben
erwähnten Verpflichtungen zur unverzüglichen
Fehlermeldung und zur Mitteilung über Ansprüche
von Geschädigten an seinen Käufer zu überbinden
und diesen wiederum in gleicher Weise zur Weiterüberbindung
zu verpflichten. Für den Fall, daß eine
solche Überbindung unterbleiben sollte, verpflichtet
sich der Kunde, NorthBridge IT Solutions GmbH
hinsichtlich aller Ersatzansprüche, die NorthBridge IT
Solutions GmbH aus der Produkthaftung
gegenüber Unternehmern treffen und hinsichtlich aller
das Produkt betreffenden Ersatzansprüche
vollkommen schad- und klaglos zu halten sowie zum Ersatz aller
Kosten, die NorthBridge IT Solutions
GmbH im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen
Haftung entstehen.
8. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ
Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich
der Menge und der Güte der Ware und Rügen
wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus
abgeleitete Schadensersatzansprüche
müssen bei sonstigem Ausschluss schriftlich und eingeschrieben
innerhalb von 8 Tagen nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein geltend
gemacht werden. Nach Ablauf der
genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form
und nachweisbar festgehalten werden.
Nach Veräußerung der Ware sowie im Falle irgendwelcher
Änderungen an der Ware ohne Wissen
und/oder Zustimmung von NorthBridge IT Solutions GmbH sind
Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen.
Generell ausgeschlossen sind
diese Ansprüche auch bei Kauf der alleinigen Software
ohne die entsprechend vorgeschlagene
Hardware.
Bei berechtigten Mängelrügen wird NorthBridge IT
Solutions GmbH unter Ausschluss aller
weitergehenden Forderungen des Kunden nach Wahl von NorthBridge
IT Solutions GmbH entweder
Ersatzlieferungen leisten, den Mangel beheben oder Gutschrift
für die beanstandete Ware erteilen.
Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab Lager gegen Berechnung
der aktuellen Manipulations- und
Versandspesen.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung angenommen werden.
Sendungen an NorthBridge IT Solutions GmbH werden nur frei
akzeptiert.
9. SONSTIGES
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für
sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber
NorthBridge IT Solutions GmbH ist der Firmensitz von NorthBridge
IT Solutions GmbH.
Für alle eventuell zwischen NorthBridge IT Solutions
GmbH und dem Kunden entstehenden
Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit
des für den Firmensitz von NorthBridge IT Solutions
GmbH zuständigen Gerichtes in Handelssachen vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle im Zusammenhang
mit allfälligen Vertragsverletzungen
auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen
Vertretungen von NorthBridge IT
Solutions GmbH auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis
der autonomen Honorarrichtlinien in der
jeweils letztgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese von
NorthBridge IT Solutions GmbH bei deren
allfälliger Inanspruchnahme unverzüglich zu ersetzen.
10. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Ist eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam, so wird
sie durch eine Bestimmung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Sollten einzelne oder
mehrere Bestimmungen der Vereinbarung zwischen NorthBridge
IT Solutions GmbH und dem Kunden
unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Vereinbarung nicht berührt.
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