NorthBridge IT Solution GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Projekte

1. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsgeschäfte - wie insbesondere Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen – mit
NorthBridge IT Solutions GmbH, unabhängig davon, ob darauf im Einzelfall individuell Bezug
genommen wird oder nicht.
Abweichende und entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere eigene allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von NorthBridge IT Solutions GmbH (in der Folge als
„Kunde“ bezeichnet), werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie von NorthBridge IT Solutions GmbH
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. ERSTAUFTRÄGE
Der Versand oder die Übergabe von Erstaufträgen erfolgt ausschließlich per Nachnahme oder
Vorauskassa bzw. gegen Barzahlung.

3. PREISE
Angebote sind freibleibend. Alle von NorthBridge IT Solutions GmbH generell angegebenen Preise
sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Aufträge sind verbindlich solange der Vorrat reicht.
Irrtümer und Lagerfehlbestände vorbehalten.

4. AUSLIEFERUNG
Wenn nicht anders vereinbart verstehen sich die angegebenen Preise ab Lager Gleisdorf. Die
Zustellung erfolgt durch Post bzw. Paketdienst zu Lasten des Kunden. Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Kunden.
Teillieferungen sind zulässig; Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind
ausgeschlossen. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Ab der zweiten Rechnungsstellung sind diese innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zur Baren
bzw. für den Empfänger gebührenfreien Einzahlung auf das von NorthBridge IT Solutions GmbH
angegebene Konto fällig. Bei einem Auftragswert über 5.000 € sind bei der Bestellung 50 % des
Gesamtbestellbetrages anzuzahlen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % pro Monat zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die sofortige Fälligkeit aller offenen, wenngleich noch nicht
fälligen Forderungen ohne jeden Abzug vereinbart. Noch offene Lieferungen und Leistungen werden
nur mehr per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung ausgeführt.
Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden
eintritt, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingeleitet oder
beantragt wird, gegen ihn das Offenbarungseidesverfahren eingeleitet oder fortgesetzt wird oder der
Kunde wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. In
diesem Fall ist NorthBridge IT Solutions GmbH auch berechtigt, von laufenden Lieferverträgen
zurückzutreten.
Zahlungen werden ungeachtet anderslautender Widmung nach Wahl von NorthBridge IT Solutions
GmbH zunächst entweder auf aufgelaufene Zinsen oder zu ersetzende Kosten und erst danach auf
Kapital (Fakturensumme), bei mehreren offenen Rechnungen auf die jeweils älteste Forderung
angerechnet.
Jede Aufrechnung gegen Ansprüche von NorthBridge IT Solutions GmbH mit behaupteten
Gegenforderungen sowie die Zurückhaltung von fälligen Zahlungen, aus welchem Grund auch immer,
wird ausgeschlossen. NorthBridge IT Solutions GmbH bleibt es unbenommen, jederzeit und ohne
Angabe von Gründen Lieferungen nur per Nachnahme oder Vorauskassa auszuführen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von NorthBridge IT Solutions GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren Eigentum von NorthBridge IT
Solutions GmbH.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unter Eigentumsvorbehalt
gekaufter Waren ist während der Dauer dieses Vorbehaltseigentums unzulässig.
NorthBridge IT Solutions GmbH ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt von NorthBridge IT Solutions GmbH stehenden Waren zu begehren, wenn der
Kunde in Zahlungsverzug gerät, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Kunden eingeleitet oder beantragt wird, gegen ihn das Offenbarungseidesverfahren
eingeleitet oder fortgesetzt wird oder der Kunde wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen
Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt.
Die Zurücknahme der Ware durch NorthBridge IT Solutions GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
alle Rechte von NorthBridge IT Solutions GmbH aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechts,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.
Bis zum Erlöschen des Vorbehaltseigentums von NorthBridge IT Solutions GmbH gilt der Kunde als
treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware.
Alle durch die Geltendmachung der Rechte von NorthBridge IT Solutions GmbH aus dem
Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7. PRODUKTHAFTUNG
Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften,
Betriebsanleitungen, den NorthBridge IT Solutions GmbH -eigenen Vorschriften über die Behandlung
des Produktes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und
sonstigen Hinweisen erwartet werden kann.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind die Ersatzpflichten von NorthBridge IT Solutions GmbH für aus
dem Produkthaftungsgesetz abgeleitete Ansprüche aus Sachschäden, die der Kunde als
Unternehmer erleidet, und Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet
werden können, ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen von Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§9
Produkthaftungsgesetz).
Sollte der Kunde Kenntnis von Fehlern des Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
erhalten, ist er zur unverzüglichen Bekanntgabe dieser Fehler an NorthBridge IT Solutions GmbH
unter Angabe von näheren Details über den Erwerb des Produktes bei NorthBridge IT Solutions GmbH
(Datum, Lieferschein, Lizenznummer, Rechnungsnummer, usw.) verpflichtet. Im Falle der
Weiterveräußerung des Produktes an einen Wiederverkäufer verpflichtet sich der Kunde, den Verzicht
gemäß §9 Produkthaftungsgesetz sowie die oben erwähnten Verpflichtungen zur unverzüglichen
Fehlermeldung und zur Mitteilung über Ansprüche von Geschädigten an seinen Käufer zu überbinden
und diesen wiederum in gleicher Weise zur Weiterüberbindung zu verpflichten. Für den Fall, daß eine
solche Überbindung unterbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, NorthBridge IT Solutions GmbH
hinsichtlich aller Ersatzansprüche, die NorthBridge IT Solutions GmbH aus der Produkthaftung
gegenüber Unternehmern treffen und hinsichtlich aller das Produkt betreffenden Ersatzansprüche
vollkommen schad- und klaglos zu halten sowie zum Ersatz aller Kosten, die NorthBridge IT Solutions
GmbH im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen.

8. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ
Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware und Rügen
wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleitete Schadensersatzansprüche
müssen bei sonstigem Ausschluss schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf der
genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form und nachweisbar festgehalten werden.
Nach Veräußerung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne Wissen
und/oder Zustimmung von NorthBridge IT Solutions GmbH sind Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind
diese Ansprüche auch bei Kauf der alleinigen Software ohne die entsprechend vorgeschlagene
Hardware.
Bei berechtigten Mängelrügen wird NorthBridge IT Solutions GmbH unter Ausschluss aller
weitergehenden Forderungen des Kunden nach Wahl von NorthBridge IT Solutions GmbH entweder
Ersatzlieferungen leisten, den Mangel beheben oder Gutschrift für die beanstandete Ware erteilen.
Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab Lager gegen Berechnung der aktuellen Manipulations- und
Versandspesen.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
Sendungen an NorthBridge IT Solutions GmbH werden nur frei akzeptiert.

9. SONSTIGES
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber
NorthBridge IT Solutions GmbH ist der Firmensitz von NorthBridge IT Solutions GmbH.
Für alle eventuell zwischen NorthBridge IT Solutions GmbH und dem Kunden entstehenden
Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des für den Firmensitz von NorthBridge IT Solutions
GmbH zuständigen Gerichtes in Handelssachen vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen
auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretungen von NorthBridge IT
Solutions GmbH auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis der autonomen Honorarrichtlinien in der
jeweils letztgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese von NorthBridge IT Solutions GmbH bei deren
allfälliger Inanspruchnahme unverzüglich zu ersetzen.
10. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Ist eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder
mehrere Bestimmungen der Vereinbarung zwischen NorthBridge IT Solutions GmbH und dem Kunden
unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt.

 

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